Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Mindestumfang der Sonderfahrten |
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Grundunterricht | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | |||
Klassenspezifischer Unterricht | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) |
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Gesamt | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |||
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt |
Die Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag für die Klasse A1 einzureichen.